KlimaschutzAntrag zur Steuerung von Freiflächenphotovoltaik vom 02.10.2023

AUS AKTUELLEM ANLASS: Die Gemeinde Lienen beschäftigt sich zur Zeit (Oktober 2023) mit der Frage, unter welchen Bedingungen und auf welchen Flächen größere sog. Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Lienen zulässig sein sollen. Die Verwaltung hat dazu - auf der Grundlage eines Vorschlages des Kreises - einen Entwurf erstellt.

Dieser Entwurf muss unserer Ansicht nach dringend nachgebessert werden. Wir haben dazu einen Antrag erstellt, der am 16.10.2023 zusammen mit dem Entwurf der Verwaltung im Planungs- und Bauausschuss behandelt werden sollte. Leider war das nicht möglich, da die Verwaltung es nicht geschafft hat,den Antrag für die Öffentlichkeit im Ratsinformationssystem zugänglich zu machen, wie es für alle Anträge verpflichtend ist. Nun soll der Antrag am 31.10. im Umweltausschuss behandelt werden. Doch es ist wieder das Gleiche. Der Antrag ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. 

Wir helfen uns nun selber und veröffentlichen unseren Antrag auf unserer WEB-Seite. Näheres zum Inhalt folgt unten.

Grundsätzliches:

Photovoltaikanlagen in der Fläche (FFPV=Frei-Flächen-Photo-Voltaik) sind ein wichtiger Baustein, um einerseits den Klimaschutz voranzutreiben, andererseits stellen sie eine interessante Einnahmequelle dar, die auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen sollte. Doch FFPV-Anlagen benötigen Fläche, meist landwirtschaftliche Fläche und die ist knapp. Und zu einer Verschönerung des Landschaftsbildes tragen sie auch nicht bei. Daher ist es notwendig, Kriterien festzulegen, unter welchen Bedingungen sie auf welchen Flächen der Gemeinde genehmigungsfähig sein sollen.

Zu den wesentlichen Punkten unseres Antrags:

  • Der Verwaltungsvorschlag führt zu FFPV Anlagen mitten im Siedlungsbereich von Kattenvenne und bandartig entlang des Randes des Teutoburger Waldes. Wir fordern Alternativen damit nicht die Siedlungsentwicklung in Kattenvenne oder die Naherholung in Lienen gefährdet werden.
  • Wir fordern eine deutlich stärkere Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, sich an diesen Anlagen finanziell zu beteiligen, um dann auch an den Gewinnen beteiligt zu sein.
  • Wir beantragen, dass die Gewerbesteuereinnahmen so weit wie rechtlich irgend möglich in Lienen bleiben müssen. Dazu muss der Sitz der Betreibergesellschaft in Lienen liegen und auch bleiben.
  • Wir beantragen eine Obergrenze für den jährlichen Zubau und auch eine absolute Obergrenze, die festlegt, welche elektrische Leistung durch FFPV in Lienen insgesamt erreicht werden soll.
  • Die konkreten Anforderungen bzw. Voraussetzungen für die Einreichung eines dafür notwendigen Bauantrages müssen konkreter und teilweise auch härter formuliert werden. So müssen z.B. landwirtschaftliche Betriebe wesentlich stärker geschützt werden.
  • Die weiteren Punkte unseres Antrages finden Sie/findet Ihr in unserem Antrag, der links bzw. unten zum Download angeboten wird. 
  • Den Vorschlag der Gemeinde finden Sie/ findet Ihr hier, im Ratsinformationssystem der Gemeinde. Dort seht ihr wahrscheinlich noch eine ganze Zeit lang, dass unser Antrag für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

 

BfÖuD Antrag Steuerung Freiflächenfotovoltaik

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