SchottergärtenGärten des Grauens Ein Kommentar zum Leserbrief von Michael Stehr, Sprecher der CDU

Auf Antrag des Bündnis für Ökologie und Demokratie Lienen ist die Grundflächenzahl der meisten Grundstücke im Baugebiet „Nördlich Schwarzer Weg“ deutlich erhöht worden. Auf einem Grundstück von z.B. 500 Quadratmetern darf nun eine Fläche von maximal 200 qm bebaut werden und nicht wie bisher nur 150 qm. Die gesamte von Gebäuden, Stellplätzen, Garagen und Zufahrten maximal nutzbare Fläche ist im Beispiel von 225 qm auf 300 qm angewachsen.

Das Bündnis hat damit für einen erheblichen Zuwachs an Gestaltungsspielraum für die dort Bauenden gesorgt. Damit einher geht, dass die möglichen Grünflächen im Gegenzug kleiner werden.

Um so wichtiger ist es z.B. für die heimische Insektenwelt und die Temperaturen vor allem an heißen Sommertagen, dass mit den möglichen Grünflächen besonders verantwortungsvoll umgegangen wird. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass die bisherigen Regelungen zum Pflanzgebot von heimischen Obst- und Laubbäumen ergänzt werden um ein Gebot, die noch verbleibenden Gartenflächen zu begrünen und insbesondere keine Schottergärten anzulegen.

Dies mit dem Argument der Einschränkung persönlicher Freiheiten abzulehnen, verkennt neben den Schäden, die durch diese Gartengestaltung für die Allgemeinheit angerichtet werden, den Zuwachs an Gestaltungsmöglichkeiten, den die Bauenden durch die nun höheren Grundflächenzahlen haben werden.

   

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