Programm zur Kommunalwahl 2020: Naturschutz in der Gemeinde Lienen
Unsere Umwelt ist die einzige, die wir zum Leben haben, der Umwelt- und Naturschutz ist für uns deshalb eine dauerhafte und zentrale Aufgabe. Lienen zeichnet sich durch seine herausgehobene Lage zwischen zwei Naturräumen, dem bei uns sandigen Münsterland und dem zum Naturraum Weserbergland gehörenden, kalkreichen Teutoburger Wald aus. Dieser besonderen Lage verdankt Lienen seine landschaftliche Schönheit und Vielfalt, die die Gemeinde für uns Einwohner und Besucher so attraktiv macht - und die zahlreiche schützenswerte Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten hervorgebracht hat. Sie ist die Grundlage für ein Wirtschaften, das seit Jahrhunderten durch Land- und Forstwirtschaft nachhaltig für das Auskommen der Lienener*innen gesorgt hat.
Unser Ziel ist es, diese Vielfalt und Schönheit auch unabhängig von wirtschaftlichem Druck dauerhaft nachfolgenden Generationen zu erhalten. Zwar sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune im Naturschutz begrenzt, aber auch als kleine Gemeinde können wir etwas für den Erhalt unserer landschaftlichen Identität erreichen. Dazu gehört der verantwortungsvolle Umgang mit der nicht vermehrbaren Gemeindefläche. Da die Bevölkerung insgesamt kaum mehr wächst, ist der weitere Flächenverbrauch konsequent einzuschränken. Nähere Ausführungen dazu finden sich im Programmteil:Bauen und Wohnen.
Ökologisch wirtschaftende Landwirt*innen und Waldbauer*innen sind als Bewahrer und Gestalter unserer Landschaft zu unterstützen und zu fördern.
Naturschutz innerhalb der Schutzgebiete
Im Gegensatz zu anderen Kommunen im Kreis Steinfurt hat Lienen bereits einen rechtsgültigen Landschaftsplan, der den Schutz und die Nutzung des Außenbereiches regelt. Mit insgesamt 8 Naturschutzgebieten und einer Naturschutz-Gesamtfläche von 1021 ha (~14 % der Gemeindefläche) weist Lienen einen vergleichsweise hohen Schutzgebietsanteil auf.
Maßgeblich dafür sind zu einem guten Teil die Waldmeister-Buchenwälder im Teutoburger Wald, die Teil des europäischen Naturerbes im zusammenhängenden NATURA 2000-Netz sind. Das FFH-Gebiet Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg als höchste Schutzkategorie des Naturschutzes soll unsere Kalkbuchenwälder auch kommenden Generationen dauerhaft erhalten.
Die 7 weiteren Naturschutzgebiete liegen überwiegend in unserer Hecken- und Feuchtwiesenlandschaft. Brachvogel, Heidelerche, Rebhuhn, Purpur-Knabenkraut, Mausohren, Laubfrosch und Feuersalamander leben noch in Lienen und begeistern auch unsere Gäste.
Lienen besitzt ein großes Kapital, das naturschutzgerecht genutzt werden muss
Wir setzen uns für den Erhalt der Schutzgebiete und die Verbesserung der Lebensräume in diesen Gebieten ein. Gemeindeseitig sind Maßnahmen und Beschlüsse zu unterlassen, die die Qualität und Ausstattung dieser Gebiete beeinträchtigen. Zu fördern sind alle Bemühungen des Kreises und einzelner Eigentümer, die die Umsetzung der im Landschaftsplan gesteckten Ziele betreffen. In der freien Landschaft außerhalb der Schutzgebiete ist eine nachhaltige, naturschonende Nutzung zu fördern - insbesondere auch auf gemeindeeigenen Flächen. Dies setzt u.a. den Verzicht auf die Anwendung von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden voraus.
Eine Erweiterung oder Vertiefung der Kalkabbauflächen im europäischen FFH-Schutzgebiet des Teutoburger Waldes lehnen wir ab. Bereits 1999 hat die Gemeinde einem letzten Kompromiss zwischen den Interessen der kalkabgrabenden Unternehmen und den Belangen der Gemeinde und der Natur zugestimmt. Damals war ebenfalls vereinbart worden, mittels eines Runden Tisches mit allen Beteiligten die sozialverträgliche Beendigung des Kalkabbaus durch die Vermittlung der Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse zu begleiten. Schnellstmöglich ist endlich dieser Runde Tisch einzurichten, um die Beschäftigten bei dem notwendigen Strukturwandel zu unterstützen. (Siehe auch: Entsprechende Anträge des Bündnis im Gemeinderat)
Naturschutz außerhalb der Schutzgebiete
Auch innerorts setzen wir uns dafür ein, dass die Ortslagen Kattenvenne und Lienen grüne Oasen bleiben oder werden. Baumbestände und Grünflächen müssen auch Zeiten des sparsamen Umgangs mit Bauland überdauern, Gewässer sind auch innerorts zu bewahren. Die derzeitige Sicht und die Behandlung des Altbaumbestandes einzig aus der Perspektive der Verkehrssicherungspflicht und der Unterhaltungskosten durch die Gemeinde lehnen wir ab. In diesem Zusammenhang gefällte Bäume sind durch standortangepasste Neuanpflanzungen zu ersetzen.
Im Umgang mit invasiven oder giftigen, den Menschen oder Nutztiere beeinträchtigende Tier- und Pflanzenarten (z.B. Eichenprozessionsspinner, Jakobsgreiskraut) setzen wir uns für naturschutzgerechte, kostengünstige Problemlösungen mit Augenmaß ein.
Die wenigen noch erhaltenen unbefestigten kommunalen Sand- und Graswege sowie deren Raine im Außenbereich sind als wichtige vernetzende Funktionsträger in der freien Landschaft und als Bestandteile historischer Identität zu erhalten, nicht umzubrechen und nicht zu befestigen. Eine weitere Veräußerung von gemeindeeigenen Wegeabschnitten an private Eigentümer oder die Einwilligung zur Einziehung lehnen wir deshalb ab.
Naturschutz und Windenergie
Zur Zeit gibt es einen nur schwer aufzulösenden Widerspruch zwischen einer regenerativen Stromerzeugung mittels Windenergieanlagen, den Anwohnerinteressen und den Naturschutzbelangen. Dies hat bereits vielfach zu Auseinandersetzungen in der Gemeinde und vor allem zwischen Anwohnern und Nachbargemeinden geführt. Nicht aus Naturschutzgründen sondern aufgrund der Streusiedlungsstruktur in Lienen und den derzeit geltenden bzw. beabsichtigten Mindestabständen zu einer Wohnbebauung ist in Lienen die Errichtung zeitgemäßer Windenergieanlagen (~150 m Nabenhöhe) nahezu auf keiner Fläche möglich. Die angrenzenden niedersächsischen Gebiete sind flurbereinigt, dadurch auch teilweise „unbesiedelt“ und damit windenergiefähig.
Im Falle einer wesentlichen Reduzierung der Abstandsgebote setzen wir uns in Lienen für die klare Trennung von Tabugebieten (FFH- und Naturschutzgebiete, berechtigte Anwohnerinteressen) und Gunstgebieten zur konfliktarmen räumlichen Steuerung der Windenergieerzeugung ein.