Online petition: Teuto schützen Keine überstürzten Rodungen im Teutoburger Wald
Am Steinbruch Lienen Höste sollen nach dem Willen der Betreiberfirma Dyckerhoff Lengerich in diesem Winter Rodungsarbeiten auf einer Fläche von 5 ha durchgeführt werden. Dadurch würde ökologisch wertvoller Buchenwald zerstört.
Nachdem der Landrat des Kreises Steinfurt durch die Bürgerinitiative Pro-Teuto und die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für diese Problematik sensibilisiert wurde, hat er die Flächen temporär gesichert und Gespräche mit den Naturschutzbehörden und der Betreiberfirma angesetzt. Ferner hat er die Betreiberfirma darauf hingewiesen, dass für eine ggf. anstehende Rodung auch der Nachweis zu führen ist, dass die Rodungen aus betrieblichen Gründen notwendig sind.
Wir bitten den Landrat auf Grundlage der folgenden Ausführungen, den Schutz der betreffenden Flächen langfristig sicher zu stellen und so überstürzte Rodungen zu verhindern.
Hier geht es zu der Petition: Teuto schützen - keine überstürzten Rodungen im Teutoburger Wald.
Begründung
Fehlende betriebliche Notwendigkeit
Die Absicht der Firma, die verbleibenden Waldflächen zeitnah zu roden steht im krassen Widerspruch zu den getätigten Aussagen im sog. "Entfristungsantrag" (Antrag der Firma die zeitliche Befristung des Kalkabbaus bis zum Jahr 2027 aufzuheben und dort über das Jahr 2027 hinaus Kalk abgaben zu dürfen).
In diesem Antrag hat die Firma detailliert argumentiert, dass eine Entfristung der Genehmigung vom 25.2.1999 erforderlich sei, weil sich die Abbautätigkeit im Steinbruch um ca. 20 Jahre verschoben hat. Eine betriebliche Notwendigkeit zur Rodung des angesprochenen Waldgebietes zum jetzigen Zeitpunkt kann unserer Meinung nach daher ausgeschlossen werden. Die Rodungsarbeiten sind daher nach Genehmigungsbescheid nicht zulässig.
Arten- und Naturschutz
Durch eine Fortführung der Rodungsarbeiten würden außerdem gewichtige durch die europäische Union geschützte Gemeinwohlbelange des Gebiets- und Artenschutzes unumkehrbar und ohne jede Not beeinträchtigt.
In der 1999 genehmigten Abbaufläche in Lienen Höste sind noch ca. 5 ha Wald, davon ca. 3 ha vom Lebensraumtyp 9130, Waldmeister Buchenwald (ca 60 bis 100 Jahre alte Buchen) vorhanden. Diese Flächen liegen rein rechtlich nicht innerhalb des FFH Gebietes, haben aber unzweifelhaft die gleiche ökologische Qualität wie das übrige FFH-Gebiet (FFH: Flora Fauna Habitat = Ein von der EU unter höchsten europäischen Naturschutz gestelltes Gebiet).
Sie sind für den Funktionserhalt des FFH-Gebietes von großer Bedeutung. Die Betreiberfirma möchte mit der Abholzung dieser Fläche jedoch bald nach Ende der Brutsaison (ab 1.10.2020) beginnen, die Fällarbeiten sollen bis 2021 abgeschlossen sein (siehe Entfristungsantrag). Eine Klärung der natur- und artenschutzrechtlichen Fragen erscheint uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich zu sein.
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